HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Compliance - Hinweisgeber

Wir haben für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein System zur Meldung von Verstößen eingeführt.

 

Was bedeutet dies?

Die Meldestelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Hinweise über Regelverstöße und Fehlverhalten abgeben wollen.

Wenn Sie einen Verstoß melden, gilt:
  • Sie entscheiden, ob Sie anonym bleiben wollen.
  • Sie müssen keine Nachteile befürchten, weil Sie eine Meldung abgeben.
  • Jeder berechtigten Meldung („an der etwas dran ist“) wird nachgegangen.
  • Sie bekommen eine Eingangsbestätigung und Rückmeldung, wenn Sie dies wünschen.
  • Wenn Sie eine weitere Kommunikation wünschen, können Sie insofern Ihre Kommunikationsdaten dort hinterlassen.
  • Sie bekommen dann innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über das weitere Vorgehen.
  • Ihre Daten werden von der Meldestelle, unserem Ombudsmann, streng vertraulich behandelt.

Unsere Ombudsperson, Ihr Ansprechpartner ist Dominik Bleckmann Jurist (Rechtsassessor) bei der datenschutz nord, der Ihre Meldungen streng vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung an unsere interne Stelle anonymisiert weiterleitet.

Wenn Sie ein Fehlverhalten oder Regelverstoß melden wollen, können Sie dies tun durch:
  • persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins
  • durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post
  • telefonisch
  • elektronisch per E-Mail

Datenschutz nord GmbH,
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
Telefon: +49 421 6966 32 349
E-Mail-Adresse: compliance@dsn-group.de

Um welche Themen geht es bei Ihren Meldungen:
  • Rechtsverstöße mit Straf- und Bußgeldandrohung
  • Datenschutz
  • Umweltschutz
  • Gesundheit
  • Korruption

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch können Sie Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben. Den genauen Anwendungsbereich, der im Folgenden aufgeführt wird, entnehmen Sie § 2 GeschGehG.