BAUMISCHABFALL

DAS DARF REIN

Grundsätzlich nur vermischt angefallene bzw. nicht trennbare Abfälle -
Trennung in andere Container hat Vorrang

Altkleider, Teppichreste, Textiien

Bodenbeläge (Teppich, PVC)

Altmöbel und Holzreste, unbehandelt

Beton, Steine, Keramik und Putzreste (max. 10% Anteil)

Folien, Kunststoffe, Plastik

Gummi

unbehandeltes Holz, Sägespäne

Lichtschalter, Kabelreste in kleinen Mengen

Papier, Pappe, Kartonage

Tapetenreste

Stroh, Strohmatten

Verpackungsstyropor/ -polystyrol

Eimer und Kartuschen, restentleert

DAS DARF NICHT REIN

gefährliche Abfälle, wie Asbest und Mineralwolle

Carbon, carbonfaserverstärkte Kunststoffe, glasfaserverstärkte Kunststoffe

Dachpappe

Dämmmaterial, Glaswolle, Künstliche Mineralfasern

Styropor aus Gebäudedämmung (EPS/XPS)

Elektroschrott

Farben und Lacke

Gips und Rigips

Karosserieteile, Altreifen, Batterien

HOLZ (AI BIS AIII)

DAS DARF REIN

naturbelassenes Holz, wie Europaletten, Schalholz, Schreinerholz, Bauholz, unbehandelte Möbel

leicht behandeltes Holz, lackiert oder gestrichen, wie Spanplatten, OSB, MDF, Dielen, Parkett, Laminat und Innentüren

halogenbeschichtetes Holz (PVC-Beschichtungen oder PVC-Einfassungen)

DAS DARF NICHT REIN

mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer aus dem Aussenbereich, GaLa-Bau, etc.

kesseldruckimprägnierte Hölzer (grün, Chromsalze), wie Zaunpfähle, Gartenzäune, Terassendielen

mit Teeröl oder Bitumenanstrich behandelte Hölzer (Bahnschwellen, Holzmasten, evtl. Zaunanlagen

Biozidhaltige Hölzer, oft durch Holzschutz für Aussenbereich

KUNSTSTOFFE

DAS DARF REIN

Verpackungsfolien

Kunststoffrohre

Bau­stellenver­pack­ungen
(Shrink-­Folien, Luftpolster)

Leere PE-Eimer, Kanister

Planen und Abdeckfolien

Transportkisten und Palettenabdeckungen

Bodenbeläge
(Linoleum, PVC-Auslegware, PVC-Fliesen)

DAS DARF NICHT REIN

verunreinigte Verpackungen/ Gebinde

nicht entleerte Verpackungen/ Gebinde

Verbundwerkstoffe (Glasfaser, Aluverbundfolien)

Elektroschrott

ELEKTROGERÄTE

DAS DARF REIN

Ladegeräte, Netzteile, Transformatoren

Steckdosenleisten, Verlängerungskabel

Elektrowerkzeuge

Haushaltskleingeräte

Monitore und Röhrenbildschirme

Computer, Drucker, etc.

Haushaltsgroßgeräte
(Waschnaschine, Spülmaschine, Herd, etc.)

Kabel

DAS DARF NICHT REIN

Batterien und Akkumulatoren

Leuchtstoffröhren

"alte" Leuchtstofflampen (quecksilberhaltig)

ölhaltige Transformatoren (PCB)

BAUSCHUTT

DAS DARF REIN

Beton

Ziegel und Dachziegel

Putze und Mörtel

Keramik (WC, Waschbecken, etc.)

DAS DARF NICHT REIN

Erde und Steine

verunreinigtes Mauerwerk (z.B. aus Schornsteinen)

Porenbeton (Ytong)

Gips und Rigipsplatten

PAPIER | PAPPE | KARTON

DAS DARF REIN

Papier

Pappe

Karton

DAS DARF NICHT REIN

PPK mit Kunststoffbeschichtungen

Tapeten

metallbelastetes PPK (Alu-Beschichtung)

 

ALTMETALL

DAS DARF REIN

Stahlprofile, Armierungsstäbe

Bleche

Kupfer- und Eisenrohre

Messingarmaturen, Wasserhähne, Ventile

Aluminiumprofile, -fensterrahmen

Weißblech (Dosen, Verpackungen)

DAS DARF NICHT REIN

Elektrogeräte

Ölfässer

Verbund- oder Kompositbauteile (Brandschutztüren)

Isolierte Rohre (z.B. Mineralwolle anhaftend)

Druckbehälter

 

GEFÄHRLCHE ABFÄLLE

Keine An­nahme von Di­rekt­an­lie­ferungen ohne Nach­weis

nur für As­best und Mineral­wolle und nur nach vor­her­iger Klär­ung und Ab­stimmung mit Ab­fall­be­auf­tragten

Ge­fähr­liche Ab­fälle (As­best und Mineral­wolle) unter­liegen der Nach­weis­ver­ord­nung und dürfen nur in Ver­bin­dung mit einem Sammel- oder Einzel­ent­sorgungs­nach­weis und in Ver­bindung mit zu­ge­hörigem Über­nahme- oder Be­gleit­schein an­ge­liefert werden

für alle anderen ge­fähr­lichen Ab­fälle ist ein zu­ge­lassener Ent­sorg­ungs­fach­betrieb zu be­auf­tragen

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