BAUMISCHABFALL
DAS DARF REIN
Grundsätzlich nur vermischt angefallene bzw. nicht trennbare Abfälle -
Trennung in andere Container hat Vorrang
Altkleider, Teppichreste, Textiien
Bodenbeläge (Teppich, PVC)
Altmöbel und Holzreste, unbehandelt
Beton, Steine, Keramik und Putzreste (max. 10% Anteil)
Folien, Kunststoffe, Plastik
Gummi
unbehandeltes Holz, Sägespäne
Lichtschalter, Kabelreste in kleinen Mengen
Papier, Pappe, Kartonage
Tapetenreste
Stroh, Strohmatten
Verpackungsstyropor/ -polystyrol
Eimer und Kartuschen, restentleert
DAS DARF NICHT REIN
gefährliche Abfälle, wie Asbest und Mineralwolle
Carbon, carbonfaserverstärkte Kunststoffe, glasfaserverstärkte Kunststoffe
Dachpappe
Dämmmaterial, Glaswolle, Künstliche Mineralfasern
Styropor aus Gebäudedämmung (EPS/XPS)
Elektroschrott
Farben und Lacke
Gips und Rigips
Karosserieteile, Altreifen, Batterien
HOLZ (AI BIS AIII)
DAS DARF REIN
naturbelassenes Holz, wie Europaletten, Schalholz, Schreinerholz, Bauholz, unbehandelte Möbel
leicht behandeltes Holz, lackiert oder gestrichen, wie Spanplatten, OSB, MDF, Dielen, Parkett, Laminat und Innentüren
halogenbeschichtetes Holz (PVC-Beschichtungen oder PVC-Einfassungen)
DAS DARF NICHT REIN
mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer aus dem Aussenbereich, GaLa-Bau, etc.
kesseldruckimprägnierte Hölzer (grün, Chromsalze), wie Zaunpfähle, Gartenzäune, Terassendielen
mit Teeröl oder Bitumenanstrich behandelte Hölzer (Bahnschwellen, Holzmasten, evtl. Zaunanlagen
Biozidhaltige Hölzer, oft durch Holzschutz für Aussenbereich
KUNSTSTOFFE
DAS DARF REIN
Verpackungsfolien
Kunststoffrohre
Baustellenverpackungen
(Shrink-Folien, Luftpolster)
Leere PE-Eimer, Kanister
Planen und Abdeckfolien
Transportkisten und Palettenabdeckungen
Bodenbeläge
(Linoleum, PVC-Auslegware, PVC-Fliesen)
DAS DARF NICHT REIN
verunreinigte Verpackungen/ Gebinde
nicht entleerte Verpackungen/ Gebinde
Verbundwerkstoffe (Glasfaser, Aluverbundfolien)
Elektroschrott
ELEKTROGERÄTE
DAS DARF REIN
Ladegeräte, Netzteile, Transformatoren
Steckdosenleisten, Verlängerungskabel
Elektrowerkzeuge
Haushaltskleingeräte
Monitore und Röhrenbildschirme
Computer, Drucker, etc.
Haushaltsgroßgeräte
(Waschnaschine, Spülmaschine, Herd, etc.)
Kabel
DAS DARF NICHT REIN
Batterien und Akkumulatoren
Leuchtstoffröhren
"alte" Leuchtstofflampen (quecksilberhaltig)
ölhaltige Transformatoren (PCB)
BAUSCHUTT
DAS DARF REIN
Beton
Ziegel und Dachziegel
Putze und Mörtel
Keramik (WC, Waschbecken, etc.)
DAS DARF NICHT REIN
Erde und Steine
verunreinigtes Mauerwerk (z.B. aus Schornsteinen)
Porenbeton (Ytong)
Gips und Rigipsplatten
PAPIER | PAPPE | KARTON
DAS DARF REIN
Papier
Pappe
Karton
DAS DARF NICHT REIN
PPK mit Kunststoffbeschichtungen
Tapeten
metallbelastetes PPK (Alu-Beschichtung)
ALTMETALL
DAS DARF REIN
Stahlprofile, Armierungsstäbe
Bleche
Kupfer- und Eisenrohre
Messingarmaturen, Wasserhähne, Ventile
Aluminiumprofile, -fensterrahmen
Weißblech (Dosen, Verpackungen)
DAS DARF NICHT REIN
Elektrogeräte
Ölfässer
Verbund- oder Kompositbauteile (Brandschutztüren)
Isolierte Rohre (z.B. Mineralwolle anhaftend)
Druckbehälter
GEFÄHRLCHE ABFÄLLE
Keine Annahme von Direktanlieferungen ohne Nachweis
nur für Asbest und Mineralwolle und nur nach vorheriger Klärung und Abstimmung mit Abfallbeauftragten
Gefährliche Abfälle (Asbest und Mineralwolle) unterliegen der Nachweisverordnung und dürfen nur in Verbindung mit einem Sammel- oder Einzelentsorgungsnachweis und in Verbindung mit zugehörigem Übernahme- oder Begleitschein angeliefert werden
für alle anderen gefährlichen Abfälle ist ein zugelassener Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen

